Neues Erbschaftsteuergesetz: Regierung kann 1. Juli 2016 nicht halten

Eigentlich hätte spätestens heute das neue Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in Kraft treten sollen. Das BVerfG hatte nämlich in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2014 (Az. 1 BvL 21/12, Abruf-Nr. 143542 ) verfügt, dass das alte Gesetz nur noch bis zum 30. Juni 2016 gilt. Diese Terminvorgabe hat die Bundesregierung aber nicht einhalten können. Bestenfalls kann das neue Gesetz rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Erbschaftsteuerreform erneut gescheitert

Die Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben den im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gefundenen Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform am 28.09.2016 strikt abgelehnt [mehr]

Einigung zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer

CDU, CSU und SPD haben am 20.6.2016 eine Einigung über die Erbschaftsteuerreform erzielen können und damit den Weg für einen Abschluss des parlamentarischen Verfahrens im Deutschen Bundestag und im Bundesrat freigemacht. Das BVerfG hatte dem Gesetzgeber in seinem Urteil vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12) eine Frist bis zum 30.6.2016 gesetzt, eine Neuregelung im Hinblick auf die mit Art. 3 Abs. 1 GG für unvereinbar gehaltenen §§ 13a, 13b ErbStG zu treffen.

Bundesrat stimmt Erbschaftsteuer-Reform zu

Der Erhalt von Arbeitsplätzen sowie Planungssicherheit für Unternehmen – das ist das Ziel der Erbschaftsteuer-Reform. Bund und Länder hatten sich auf einen Kompromiss verständigt. Nachdem der Bundestag den entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen hatte, hat nun auch der Bundesrat zugestimmt [mehr]