BVerfG kippt Regelungen zur Privilegierung von Betriebsvermögen bei Erbschaftsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen der Erbschaftsteuer zur Privilegierung von Betriebsvermögen insgesamt für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 I GG erklärt. Zwar dürfen Familienunternehmen zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich begünstigt werden. Die derzeitigen Regelungen sind aber unverhältnismäßig. Der Gesetzgeber muss daher bis spätestens zum 30.06.2016 eine Neuregelung treffen.