Steuerpflichtiger Erwerb eines Anspruchs aus einer Direktversicherung

Der Erwerb eines Anspruchs aus einer vom Arbeitgeber zugunsten des Erblassers mit dessen Einverständnis abgeschlossenen Direktversicherung unterliegt der Erbschaftsteuer, wenn der Bezugsberechtigte nicht die persönlichen Voraussetzungen für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung des Erblassers erfüllt.

BFH Urteil vom 18.12.2013, Az. II R 55/12

Staatliche Gerichte haben Vorrang und Pflichtteilsrecht beschränkt Testierfreiheit

Das OLG München hat klargestellt, dass eine testamentarisch angeordnete Schiedsklausel dem Pflichtteilsberechtigten gegenüber keine Wirkung entfaltet. Trotz der Schiedsklausel ist der Weg zu den staatlichen Gerichten eröffnet. Das Pflichtteilrecht steht unter Grundrechtsschutz und beschränkt den Grundsatz der Testierfreiheit. Damit ist dem Erblasser jede Beschränkung des Pflichtteilsberechtigten in Bezug auf die Verfolgung und Durchsetzung des Rechts verwehrt ist.

OLG München Beschluss vom 25.10.17 (18 U 1202/17)

Behindertentestament: Verlust des Schutzes bei Erbauseinandersetzung?

Das LG Kassel hatte am 17.10.2013 entschieden, dass Vermögen, welches ein Begünstigter im Rahmen eines Behindertentestamentes erhielt, im Zuge einer Erbteilsübertragung nicht mehr Schonvermögen ist (http://openjur.de/u/655215.html). Eine juristische Begründung hierzu fehlt für diese Ansicht, die den Erblasserwillen grundlegend mißachtet. Im Gegenteil geht die herrschende Meinung davon aus, dass auch das Abfindungsguthaben – entgegen der Ansicht des LG Kassel – Surrogat für den Erbanteil und damit nach wie vor Schonvermögen ist.

FamFG: Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren

Bei der nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung in Erbscheinsverfahren gemäß § 81 Abs. 1 FamFG sind sämtliche in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles heranzuziehen. Hierbei kann – ohne Anwendung eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses – neben anderen Umständen auch das Obsiegen und Unterliegen berücksichtigt werden.

BGH Beschluss vom 18.11.2015, Az: IV ZB 35/15

Erbschaftsteuer: teilweise Rückzahlung der Rentenversicherung nicht steuerpflichtig

Erhält ein Ehegatte vereinbarungsgemäß einen Teil des Einmalbeitrags, den er für eine vom anderen Ehegatten abgeschlossene Rentenversicherung gezahlt hatte, von dem Versicherungsunternehmen erstattet, weil der andere Ehegatte verstorben ist, bevor die geleisteten Rentenzahlungen die Höhe des Einmalbeitrags erreicht haben, unterliegt der Erstattungsbetrag nicht der Erbschaftsteuer.

BFH Urteil vom 18.09.2013, Az. II R 29/11