Wird eine Vorsorgevollmacht künftig entbehrlich?

Der Bundesrat hat am 14.10.16 ein „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartner in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ beschlossen (BR-Drucksache 505/16).

Nach der Gesetzesbegründung soll der Ehegatte, der der Bevollmächtigung widersprochen hat, diesen Widerspruch gegenüber den Erklärungsempfängern oder einer Vertrauensperson äußern. Das schränkt das Selbstbestimmungsrecht über Gebühr ein. Hat jemand keine Vertrauensperson und will er der Bevollmächtigung seines Ehegatten widersprechen, soll er dann ernstlich diesen Widerspruch sämtlichen Ärzten und Krankenhäusern gegenüber äußern müssen?

Vorliegen eines gestundeten Pflichtteilsanspruchs

Bittet die Erbin die pflichtteilsberechtigte Enkelin der Erblasserin, den Pflichtteil vorläufig nicht geltend zu machen, da die Erbin ansonsten ihre Eigentumswohnung veräußern müsse, kann darin ein Stundungsersuchen liegen. Verhält sich die pflichtteilsberechtigte Enkelin entsprechend dieser Bitte, liegt eine – verjährungshemmende – konkludente Stundungsvereinbarung nahe.

Die Stundung des Pflichtteils umfasst im Zweifel auch die Stundung des mit dem Pflichtteil verbundenen Auskunftsanspruchs.

OLG Karlsruhe 15.10.15, Az. 9 U 149/14

Verjährung von Pflichtteilsansprüchen

Für den Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs kommt es nicht auf die Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten von Zusammensetzung und Wert des Nachlasses an. Die Verjährungsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, wenn der Pflichtteilsberechtigte erst später von der Zugehörigkeit eines weiteren Gegenstandes zum Nachlass erfährt. § 2313 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 BGB ist nicht entsprechend anzuwenden.

BGH, Urteil vom 16.Januar 2013

IV ZR 232/12

Unbestimmte Erbeinsetzung in einem Ehegattentestament

Die testamentarische Anordnung „derjenige, der den zuletzt verstorbenen Ehegatten begleitet und gepflegt hat, soll der Alleinerbe sein“, ist nicht hinreichend bestimmt und enthält keine wirksame Bestimmung eines Erben durch den Erblasser.

OLG Köln: Beschluss vom 14.11.2016 – 2 Wx 536/16