Zinsanspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer
Dem Erben steht gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer neben dem Anspruch auf Herausgabe des Nachlasses ein Zinsanspruch auch dann zu, wenn der Fiskus zunächst gemäß § 1936 BGB als gesetzlicher Erbe berufen war.
BGH Urteil vom 14.10.2015, Az: IV ZR 438/14