Zinsanspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer

Dem Erben steht gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer neben dem Anspruch auf Herausgabe des Nachlasses ein Zinsanspruch auch dann zu, wenn der Fiskus zunächst gemäß § 1936 BGB als gesetzlicher Erbe berufen war.

BGH Urteil vom 14.10.2015, Az: IV ZR 438/14

Gesetzliche Erbfolge

Wann gilt die gesetzliche Erbfolge?

In folgenden Fällen richtet sich die Erbfolge nach Gesetz:

  • es gibt weder Testament noch Erbvertrag;
  • das Testament ist unwirksam oder erfolgreich angefochten;
  • die testamentarische Erbeinsetzung ist ausgeschlagen worden.

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