Pflichtteilsrecht
Wann besteht ein Pflichtteilsrecht?
Ein Pflichtteilsanspruch kommt in Betracht, wenn einer der nächsten Angehörigen enterbt ist; in Ausnahmefällen auch, wenn der Erbteil ausgeschlagen wird oder der Berechtigte weniger bekommt als das gesetzlich vorgesehene Minimum.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Einen Pflichtteil können nur Kinder (leibliche und adoptierte), der Ehegatte und – bei kinderlosen Erblassern – die Eltern beanspruchen. Partner ohne Trauschein und Geschwister des Erblassers haben dagegen kein Pflichtteilsrecht. (mehr …)