Vorweggenommene Erbfolge
Die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten kann viele Vorteile haben, z.B.
- erhebliche Reduzierung von Erbschaftsteuer,
- Schutz des Vermögens bei eigener Pflegebedürftigkeit,
- Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen oder die
- Ausstattung von Angehörigen mit notwendigem Startkapital.
Vor der Übertragung von Vermögenswerten sollte immer abgeklärt werden, ob ich
- auf mein Eigentum überhaupt verzichten kann, weil für mich ein Verkauf nicht mehr infrage kommt,
- für mich und meinen Partner bestimmte Nutzungen vorbe-halten sollte wie Nießbrauch oder Wohnrecht,
- Risiken beim Erwerber aus-schließen sollte durch den Vorbehalt bestimmter Rück-übertragungsrechte.
Bei Übertragung von Immobilien oder Unternehmen müssen zunächst der steuerliche Wert und dann Befreiungsmöglichkeiten von der Schenkungsteuer ermittelt werden.