Erbschaft- und Schenkungsteuer

A. persönliche Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträge (wieviel wir steuerfrei erhalten!)

Steuerklasse Person Freibetrag
I Ehegatte und Lebenspartner 500.000 €
  Kinder, Adoptiv – und Stiefkinder 400.000 €
  Enkel- und Urenkel (außer Eltern sind bereits vorverstorben) 200.000€  (400.000€)
  Eltern und Großeltern (im Erbfall) 100.000 €
II Eltern und Großeltern (bei Schenkung), Geschwister und deren Kinder, Schwiegereltern und deren Kinder, Stiefeltern und geschiedene Ehepartner 20.000 €
III alle übrigen Personen 20.000 €
  eingetragener Lebenspartner 500.000 €

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