Peter E. Springmann – Ihr Anwalt für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Kanzlei für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Vermögensschutz (asset protection) hat viele Facetten: z.B. die rechtssichere Gestaltung Ihres Testaments, damit Ihre Wünsche auch postmortal umgesetzt werden. Hierzu gehören aber auch Regelungen zu Lebzeiten wie z.B. Übergabeverträge, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ebenso wie  Eheverträge und einvernehmliche Scheidungen im Trennungsfall .

Ich habe mich daher als Fachanwalt für Erbrecht auf den Schutz Ihres Vermögens spezialisiert.

In allen anderen Fragen außerhalb meiner Rechtsgebiete können Sie auf meine Kolleginnen der Bürogemeinschaft zurückgreifen.

Testamente

Meine Tätigkeit im Erbrecht umfasst die Planung und  Erstellung von Testamenten, insbesondere auch des Behindertentestaments (wenn nahe Angehörige eine Behinderung haben) oder des Bedürftigentestaments (wenn nahe Angehörige  überschuldet sind). Dazu gehört immer auch die Bestimmung und Optimierung von Erbschaftsteuer sowie die Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen. Nach dem Erbfall helfe ich bei der Verwaltung und Auseinandersetzung von Nachlässen, auch als Testamentsvollstrecker  (mehr …)

Lebzeitige Vorsorge

Maßnahmen zu Lebzeiten sind ebenfalls wichtige Gestaltungsmittel zur Sicherung des vorhandenen Vermögens. Die frühzeitige Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation (vorweggenommene Erbfolge) setzt eine zivilrechtliche und steuerrechtliche Abstimmung auf Ihre persönlichen Ziele voraus.

Ebenso wichtig ist eine funktionierende Vorsorgevollmacht. Wenn Sie selbst nicht mehr für sich sorgen können, soll doch eine bekannte Vertrauensperson und nicht ein fremder Betreuer für Sie handlungsbefugt sein. Eine individuelle Patientenverfügung sichert Ihnen – in Abweichung zu den wenig aussagekräftigen Standardformularen – eine klare Festlegung Ihrer eigenen Wünsche (do’s and don’ts im Krankheitsfall)

Eheverträge und einvernehmliche Ehescheidung im Trennungsfall sind flankierende Maßnahmen, den Schutz Ihres Vermögens sicherzustellen (mehr …)

Ich helfe Ihnen gerne, Ihre passgenaue Lösung umzusetzen.

Kontakt

RA Peter E. Springmann
Fachanwalt für Erbrecht
Testamentsvollstrecker (DVEV)
Münchener Straße 13
85540 München-Haar
Tel. +49 89 454530-93
Fax +49 89 454530-94
info@kanzlei-springmann.de

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