Mandant werden

„Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“ (Erich Kästner)

„Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“ (Erich Kästner)

Darum ich

Jahrzehnte lange Erfahrung, Konzentration und Spezialisierung auf das Nachfolgerecht in all seinen Facetten sowie persönliche Betreuung – was wollen Sie mehr?

Über mich

Peter E. Springmann

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Testamentsvollstrecker (DVEV)

Honorar

Meine Beratungskosten sind nicht teuer – wenn Sie nichts tun oder vielleicht auch nur das Falsche, dann kann es richtig teuer werden.

Mandant werden

Nehmen Sie einfach Kontakt auf, per Telefon, E-Mail oder Online …. so können wir klären, ob ich der richtige Berater für Sie bin und was ich für Sie tun kann.


Darum ich



(1) Qualität muss von extern geprüft und von unabhängigen Dritten zertifiziert sein, damit sie sich von subjektiven Selbsteinschätzungen wie z.B. „Spezialist für …“ unterscheidet. Meine staatlich verliehenen Titel „Rechtsanwalt“ und „Fachanwalt für Erbrecht“ sowie das Zertifikat „Testamentsvollstrecker (DVEV)“ garantieren Ihnen fundierte Kenntnisse insbesondere im Erbrecht sowie Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung auf neuestem Stand.

(2) Spezialisierung und Konzentration auf das Nachfolgerecht garantieren Ihnen zusammen mit obigen Qualitätsmerkmalen zudem, dass Sie auch das bekommen, was Sie bestellen: ein Testament und eine Vorsorgeurkunde, die Ihre Wünsche maßgeschneidert umsetzen.

(3) Erfahrung vor Gericht und in der Beratungspraxis sind ebenso unerlässlich, um auch die Facetten und Winkelzüge zu kennen, die nicht allgemein bekannt sind. Nach über 30 Jahren Anwaltstätigkeit vor Gericht und in der Beratungspraxis können Sie sicher sein, dass Ihr Anliegen hier in guten Händen ist.

(4) Persönliche Betreuung ist in meiner kleinen Bürogemeinschaft selbstverständlich. Unter wechselndem Personal oder schwer erreichbaren Ansprechpartnern haben Sie hier nicht zu leiden. Die Daten und Fakten Ihres Falles sind bei mir immer präsent und auf aktuellem Stand.

Über mich


Behindertentestament München - Kanzlei Springmann - Ihr Ansprechpartner für ein Behindertentestamnent, Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten in München


Ich bin 1962 geboren, verheiratet, habe zwei Kinder und drei Enkelkinder.

Mein juristisches Staatsexamen habe ich an der Ludwig-Maximilians-Universität in München im Jahr 1992 mit Prädikat abgelegt.

Seit 1993 bin ich als Rechtsanwalt selbständig tätig. Im Februar 2000 wurde ich als „Fachanwalt für Familienrecht“, im Juni 2007 als „Fachanwalt für Erbrecht“ und im August 2016 als „Testamentsvollstrecker“ zertifiziert. Den „Fachanwalt für Familienrecht“ habe ich im Jahr 2024 abgelegt, da ich mich seitdem ausschließlich auf das Erbrecht konzentriere.

Da ich gerne mit Zahlen umgehe, ist eines meiner „Steckenpferde“ das Erbschaftsteuerrecht. Dazu habe ich in Ergänzung zu den obigen Zertifikaten ein Fernstudium für Steuerrecht und anschließend die Ausbildung zum Fachanwalt für Steuerrecht absolviert.

Als Kind habe ich drei Jahre in Palo Alto, Kalifornien (USA) gelebt und als Referendar ein Jahr in Leeds, Yorkshire (GB). Dort war ich an einem Austauschprogramm mit einer britischen Kanzlei (Read Hind Stewart – Solicitors) beteiligt. Daher liebe ich auch die Fragen des internationalen Erbrechts.

Der Schutz alter und behinderter Menschen liegt mir besonders am Herzen. Daher bin ich

• Aufsichtsrat der Lebenshilfe München
• Stiftungsrat der Stiftung Lebenshilfe München
• Dozent für Pflegerecht bei der Caritas (bis 2018)
• Mitglied des Deutschen Anwaltverein DAV und der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht ArGe ErbR.

Honorar



Meine Mandanten Fragen mich immer wieder, ob sie sich meine Beratung leisten können. Ich frage sie dann umgekehrt, ob sie es sich leisten können, nichts zu tun. Ich erkläre ihnen, dass das ähnlich ist, wie beim Kauf von Schuhen: ein teurer Schuh, der ein Leben lang hält, ist günstiger als ein billiger Schuh, den ich nur eine Saison lang tragen kann. Qualität hat eben ihren Preis, ist aber ihr Geld wert, wenn hinterher die Vorteile ein Vielfaches höher sind.

Bei mir wird das Honorar ohnehin knapp kalkuliert, weil ich keinen großen Verwaltungsapparat habe. Das Honorar wird außerdem im Voraus besprochen, sodass für Sie keine unangenehmen Überraschungen entstehen.

Das Erstgespräch kostet 190 € zzgl. MwSt. Im Erstgespräch erhalten Sie von mir einen Überblick über Ihre Situation und wir lernen uns gegenseitig kennen. Zur Vorbereitung der Erstberatung erhalten Sie einen Erfassungsbogen, damit wir uns im Termin auch direkt mit Ihrem Thema beschäftigen können. Dazu gehört auch die Mitteilung, welche Kosten entstehen, wenn Sie mir den Auftrag erteilen.

Diese Kosten können nach

• Gesetz (RVG),
• als Pauschalpreis,
• als Zeithonorar
• oder als Mischform

vereinbart werden.

Sofern zur Lösung Ihres Anliegens ergänzende Fachkompetenzen notwendig sind, kann ich Ihnen diese innerhalb meiner Bürogemeinschaft, aber auch durch externe Kooperationspartner zur Verfügung stellen. So zahlen Sie nur für die Fachleute, die Sie wirklich brauchen und Ihre Kosten bleiben überschaubar und transparent.


Kanzlei Springmann


  • Peter E. Springmann
    Münchener Str. 13
    85540 München – Haar

  • Telefon: +49 89 / 454 530-93
    Telefax: +49 89 / 454 530-94

  • info@kanzlei-springmann.de

  • Wir verwenden modernste Konferenztechnik über das Internet. Sprechen Sie uns an.