Peter E. Springmann

Ihr Anwalt für Erbrecht
und Vermögensnachfolge

Ihr Anwalt für Erbrecht und Vermögensnachfolge


Testamente & mehr

Sie wollen Partner und Kinder absichern und brauchen ein Testament? Sie wollen Streitigkeiten unter den Erben oder mit dem Finanzamt vermeiden?

Vorsorgeurkunden

Sie überlegen schon länger, wer Sie im Alter betreut und wie Sie versorgt werden wollen? Vielleicht haben Sie auch schon über die Weitergabe von Vermögenswerten nachgedacht?

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Kontaktieren Sie mich per Telefon, E-Mail oder Online. Wir klären ab, ob ich für Sie die richtige Kanzlei bin und was ich für Sie tun kann.

Kanzlei für Erbrecht und Vermögensnachfolge in München


Sie wollen, dass Ihre Erben keine Schwierigkeiten mit dem Nachlass haben: weder mit dem Inhalt und der Interpretation Ihres Testaments noch mit dem Finanzamt oder etwaigen Pflichtteilsberechtigten? Ihr Testament soll eindeutig und klar sein, es soll in allen Punkten einer etwaigen Überprüfung standhalten und es soll in der Praxis leicht und einfach umzusetzen sein?

Dann sind Sie hier richtig: ich habe mich als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker (DVEV) auf den Schutz Ihres Vermögens spezialisiert.

Testamente erstelle ich in allen Konstellationen wie z.B. als Ehegattentestament, Behindertentestament, Patchwork-Testament, Einzeltestament, Unternehmertestament, Scheidungstestament, Bedürftigentestament, Vermächtnis, aber auch als international gültiges Testament.

Zum Vermögensschutz gehören aber auch die richtigen Vorsorgeurkunden wie zum Beispiel die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und der passende Ehevertrag.

Teil der Lösung kann auch die rechtzeitige Übergabe einer Immobilie oder eines Unternehmens sein. Die Schenkung „mit warmer Hand“, will berechnet, organisiert und richtig umgesetzt werden.

Sofern für Ihr Anliegen zusätzliche Spezialisten benötigt werden, stelle ich Ihnen diese bei Bedarf auch zur Verfügung. Auf diese Weise bezahlen Sie nur das, was Sie wirklich brauchen. So bleiben Ihre Kosten stets überschaubar und transparent. Bevor Ihnen Kosten entstehen, werden diese im Voraus besprochen und schriftlich vereinbart. So kommen keine unangenehmen Überraschungen auf Sie zu.


Kanzlei Springmann


  • Peter E. Springmann
    Münchener Str. 13
    85540 München – Haar

  • Telefon: +49 89 / 454 530-93
    Telefax: +49 89 / 454 530-94

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