Vorlage an EuGH: Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens

Steht die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 I iVm Art. 65 AEUV der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, die für Erwerbe von Todes wegen eine Steuerermäßigung vorsieht, wenn der Nachlass Vermögen enthält, das in den letzten zehn Jahren bereits versteuert wurde, während eine Steuerermäßigung ausscheidet, wenn für den Vorerwerb in einem anderen Mitgliedstaat Erbschaftsteuer erhoben wurde?

BFH Beschluss vom 20.01.2015, Az: II R 37/13

Erbschaft- und Schenkungsteuer

A. persönliche Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträge (wieviel wir steuerfrei erhalten!)

Steuerklasse Person Freibetrag
I Ehegatte und Lebenspartner 500.000 €
  Kinder, Adoptiv – und Stiefkinder 400.000 €
  Enkel- und Urenkel (außer Eltern sind bereits vorverstorben) 200.000€  (400.000€)
  Eltern und Großeltern (im Erbfall) 100.000 €
II Eltern und Großeltern (bei Schenkung), Geschwister und deren Kinder, Schwiegereltern und deren Kinder, Stiefeltern und geschiedene Ehepartner 20.000 €
III alle übrigen Personen 20.000 €
  eingetragener Lebenspartner 500.000 €

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