Schenkungsteuer: Behandlung eines unentgeltlichen Verzichts auf einen Nießbrauch

  1. Der unentgeltliche Verzicht auf einen Nießbrauch erfüllt den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.
  2. Eine Doppelerfassung des Nießbrauchsrechts –sowohl bei der Nichtberücksichtigung als Abzugsposten nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG a.F. als auch beim späteren Verzicht des Berechtigten– ist bei der Besteuerung des Nießbrauchsverzichts zu beseitigen.

Urteil des BFH vom 20.05.2014, II R 7/13