Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht ermögliche ich meiner Vertrauensperson, für mich zu handeln, wenn ich geistig oder körperlich nicht mehr kann. Damit wird ein amtliches Betreuungsverfahren überflüssig.

Inhalt der Vollmacht

Inhaltlich sollte die Vollmacht so umfassend sein wie möglich. Jede Einschränkung erschwert dem Bevollmächtigten die Arbeit. Und meistens wird dann gerade der ausgeschlossene Teil benötigt. Es sollten auch weitere Ersatzbevollmächtigte benannt werden.

Die Vollmacht sollte auch über den Tod hinaus gehen, da bis zum Erhalt eines Erbscheins oft viel Zeit vergeht. Insbesondere sollte die Vollmacht auch den digitalen Nachlass erfassen, da dieser für die Erben oft nur schwer zugänglich ist.

Typische Fehler

Die Vollmacht sollte keine Bedingungen enthalten. Ein Dritter, dem die Vollmacht vorgelegt wird, kann kaum den Bedingungseintritt prüfen. Das entwertet Ihre Vollmacht. 

Wenn die Vollmacht auch Immobilien- und Bankgeschäfte erfassen soll, muss sie notariell beurkundet werden.

Die gängigen Formulare sind mit ihrer multiple-choice Technik nur bedingt geeignet. Das Ankreuzverfahren birgt die Gefahr, dass nicht klar ist, wann das Kreuz gesetzt wurde und ob es noch von der Unterschrift gedeckt ist. Das macht die Vollmacht anfechtbar.

Wir erstellen Ihnen eine passende Vollmacht und registrieren sie  online im Vorsorgeregister.