Internationales Recht

In grenzüberschreitenden Fällen müssen verschiedene Fragen geklärt werden:

  • welche Rechtsordnung ist anwendbar, welche Rechtsordnung ist für mich eventuell sogar günstiger?
  • welches Gericht ist zuständig?
  • wer vertritt mich im Ausland?
  • wird ein Urteil auch im anderen Land anerkannt?

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Erbrecht in der EU

Mit der Erbrechts -Verordnung der EU wird der Umgang mit Testamenten und Nachlässen in Auslandsfällen vereinfacht. Deren Vorschriften gilt für alle Todesfälle ab dem 17.08.2015. Bis dahin verbleibt es bei den alten Regeln. (mehr …)

Internationales Erbrecht

Geht ein erbrechtlicher Fall über die europäischen Grenzen hinweg, stellt sich die Frage, welches Erbrecht zur Anwendung kommt. Es könnte das Recht sein, welches der Erblasser für sich gewählt hat ( testamentarische Rechtswahlklausel). Es könnte aber auch das Recht des Landes sein, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt, oder das Recht des Ortes , an dem er zuletzt gewohnt hat oder auch das Recht des Ortes, an dem sich einzelne Nachlassgegenstände befinden. Um diese Frage zu klären, muss das Erbstatut ermittelt werden. Das Erbstatut bestimmt, welches (nationale) Erbrecht  in Ihrem Fall einschlägig ist. (mehr …)