Steht die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 I iVm Art. 65 AEUV der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, die für Erwerbe von Todes wegen eine Steuerermäßigung vorsieht, wenn der Nachlass Vermögen enthält, das in den letzten zehn Jahren bereits versteuert wurde, während eine Steuerermäßigung ausscheidet, wenn für den Vorerwerb in einem anderen Mitgliedstaat Erbschaftsteuer erhoben wurde?

BFH Beschluss vom 20.01.2015, Az: II R 37/13