Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen der Erbschaftsteuer zur Privilegierung von Betriebsvermögen insgesamt für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 I GG erklärt. Zwar dürfen Familienunternehmen zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich begünstigt werden. Die derzeitigen Regelungen sind aber unverhältnismäßig. Der Gesetzgeber muss daher bis spätestens zum 30.06.2016 eine Neuregelung treffen.
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