Erbschaftsteuerreform

Der Begriff des „begünstigten Vermögens“ wird neu gefasst. Daher bleiben unter bestimmten Bedingungen die meisten Betriebe teilweise oder völlig von der Erbschaftsteuer befreit: Vererbtes Betriebsvermögen wird steuerlich geschont oder begünstigt. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen weitergeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. So will die Bundesregierung sicherstellen, dass Betriebe und Arbeitsplätze auch im Erbfall fortbestehen.

Kabinettsbeschluss vom 8.7.15