Eigentlich hätte spätestens heute das neue Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in Kraft treten sollen. Das BVerfG hatte nämlich in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2014 (Az. 1 BvL 21/12, Abruf-Nr. 143542 ) verfügt, dass das alte Gesetz nur noch bis zum 30. Juni 2016 gilt. Diese Terminvorgabe hat die Bundesregierung aber nicht einhalten können. Bestenfalls kann das neue Gesetz rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.