CDU, CSU und SPD haben am 20.6.2016 eine Einigung über die Erbschaftsteuerreform erzielen können und damit den Weg für einen Abschluss des parlamentarischen Verfahrens im Deutschen Bundestag und im Bundesrat freigemacht. Das BVerfG hatte dem Gesetzgeber in seinem Urteil vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12) eine Frist bis zum 30.6.2016 gesetzt, eine Neuregelung im Hinblick auf die mit Art. 3 Abs. 1 GG für unvereinbar gehaltenen §§ 13a, 13b ErbStG zu treffen.
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