Wann gilt die gesetzliche Erbfolge?

In folgenden Fällen richtet sich die Erbfolge nach Gesetz:

  • es gibt weder Testament noch Erbvertrag;
  • das Testament ist unwirksam oder erfolgreich angefochten;
  • die testamentarische Erbeinsetzung ist ausgeschlagen worden.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge geregelt?

Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach der Blutsverwandtschaft, eingeteilt nach folgenden Ordnungen:

1. Ordnung:
Abkömmlinge des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Kinder, Enkel und Urenkel des Erblassers – hierzu zählen auch die nichtehelichen Kinder des Erblassers sowie adoptierte Kinder. Lebt beim Erbfall ein Abkömmling nicht mehr, treten an seine Stelle die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge. Es findet also ein Erbfolge nach Stämmen statt.

2. Ordnung:
Eltern des Erblassers oder deren Abkömmlinge, also Geschwister, Neffen und Nichten des Erblassers.

3. Ordnung:
Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge; also Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins des Erblassers.

4. Ordnung:
Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Großonkel und Großtanten.

Fernere Ordnungen:
Sind keine Erben der 1. bis 4. Ordnung vorhanden, erben die entfernteren Großeltern und deren Kinder oder der Staat.

Solange zumindest ein Erbe einer vorrangigen Ordnung vorhanden ist, sind entferntere Verwandte als gesetzliche Erben ausgeschlossen. Ein Kind des Erblassers geht also den Eltern vor. Auch innerhalb derselben Ordnung schließen die näheren Verwandten die Entfernteren aus. So beerbt also ein Enkel seinen Großvater solange nicht, wie sein Vater lebt. Bei der 2. und bei den ferneren Ordnungen gibt es noch eine Vielzahl von Besonderheiten, die hier nicht im Einzelnen dargestellt werden können. Dies erfordert die Aufsuche eines Experten.

Welchen Anteil erbt der Ehegatte neben Kindern?

Die Erbquote des Ehegatten hängt vorrangig vom ehelichen Güterstand ab:

Güterstand neben 1 Kind neben 2 Kindern neben mehr als 2 Kindern
Zugewinngemeinschaft 1/2 1/2 1/2
Gütertrennung 1/2 1/3 1/4
Gütergemeinschaft* 1/4 1/4 1/4

*) Es fällt dabei nur der 50%-Anteil des Erblassers am Gesamtgut und sein sog. Vorbehaltsgut in den Nachlass.

Tipp: Es kann für den überlebenden Ehegatten wirtschaftlich sinnvoller sein, die Erbschaft auszuschlagen und neben dem Pflichtteil den Zugewinn einzufordern. Für diese Entscheidung bedarf es aber ausführlicher fachlicher Beratung.

Wem steht nach dem Erbfall der Hausrat zu?

Das Gesetz stellt sicher, dass der überlebende Ehegatte den Haushalt weiterführen kann. Deshalb erhält er neben Erben der 1. Ordnung die für die Fortführung des Haushalts notwendigen Gegenstände, neben Erben der 2. Ordnung den gesamten Hausrat einschließlich evtl. Luxusgegenstände (sog. Voraus). Diese Gegenstände stehen ihm ohne Anrechnung auf seinen Erbteil zu.

Erben geschiedene Ehegatten?

Nein; das Erbrecht des Ehegatten entfällt nicht erst mit Rechtskraft der Scheidung, sondern bereits dann, wenn die Scheidungsvoraussetzungen gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.

Haben Paare ohne Trauschein ein Erbrecht?

Nur das Lebenspartnerschaftsgesetz gewährt eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern ein gesetzliches Erbrecht. Für alle anderen Lebensgemeinschaften gibt es kein gesetzliches Erbrecht. Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft müssen deshalb durch Testament oder Erbvertrag vorsorgen.