Pflichtteils- und des Zugewinnausgleichsansprüche, die an den überlebenden Ehegatten des Erblassers auszuzahlen  sind, werden auch dann in voller Höhe als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen, wenn zum Nachlass ein nach § 13a ErbStG steuerfreier Kapitalgesellschaftsanteil gehört.

BFH Urteil vom 22.07.2015, Az: II R 12/14