In Deutschland belegene Immobilien können steuerfrei vermacht werden, wenn der Erblasser den Begünstigten die Immobilie durch ausländisches Vermächtnis zuwendet, BFH vom 23.11.2022 – II R 37/19.

Voraussetzung ist jedoch, dass weder der Erblasser noch der Begünstigte Deutsche sind und beide im Ausland leben.