Vorsorgeurkunden

„Die Würde des Menschen ist unantastbar – auch in der letzten Lebensphase.“

„Die Würde des Menschen ist unantastbar – auch in der letzten Lebensphase.“

Vorsorgevollmacht

Wer entscheidet über mich, wenn meine geistigen Kräfte nachlassen und fremde Hilfe nötig wird? Kann ich ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden? Was gehört alles in eine Vollmacht und wie wird das organisiert?

Patientenverfügung

Wie möchte ich ärztlich behandelt werden, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann? Was will ich zulassen und was ist für mich von vornherein ausgeschlossen? Was kommt da auf mich zu und wie kann ich das griffig festlegen?

Immobilienübergabe

Wer mit „warmer Hand“ schenkt, erlebt die Früchte seiner Tat selbst – und spart nebenbei noch Steuern.



Lebzeitige Vorsorge

Viel zu selten denken wir daran, für schlechte Zeiten vorzusorgen. Im Alter können unsere geistigen Kräfte nachlassen und fremde Hilfe nötig werden. Auch ist es immer noch tägliche Praxis in Kliniken und Pflegeheimen, dass Menschen bei dauerhaftem Ausfall lebenswichtiger Funktionen über viele Jahre künstlich am Sterben gehindert werden. Das muss nicht sein.

Mit einer Vorsorgevollmacht in Verbindung mit einer aussagekräftigen Patientenverfügung kann solchen Fällen entgegengewirkt werden.

Die vermögensrechtlichen Fragen der Nachfolge und die Übergabe des Vermögens sollten zu diesem Zeitpunkt allerdings schon geregelt sein.


Vorsorgevollmachten


Wer sein Schicksal in der letzten Lebensphase nicht in fremde Hände legen will, braucht eine gute Vorsorgevollmacht, kein „fotokopiertes“ Standardformular, welches für andere Fälle gilt und juristisch nicht auf Richtigkeit geprüft wurde. Die Vollmacht muss gefunden werden und funktionieren, wenn sie gebraucht wird. Ohne Vollmacht ist ein gerichtliches Betreuungsverfahren meistens unumgänglich.

Patientenverfügung


Die gängigen Formulare der Patientenverfügung sind kaum aussagekräftig und sagen dem Arzt oder Pfleger wenig. Sie beziehen sich auf sehr allgemeine Behandlungsmaßnahmen, die ein Laie kaum überblicken kann. Selbst ein Arzt muss nach ausführlicher Anamnese seine Behandlungsmaßnahmen stets situationsbezogen aussuchen. Wie kann das ein Laie im Vorfeld?

Um dieses Dilemma zu beseitigen wurde das Advanced Care Planning (ACP) entwickelt, welches nicht mehr über Behandlungsmaßnahmen oder -verbote spekuliert, sondern stattdessen fragt, bei welchem Zustand noch kurativ und ab welchem Zustand palliativ behandelt werden soll. Das hat den Vorteil, dass ich entscheide, welcher körperliche oder geistige Zustand für mich noch ok ist und ab wann ich Heilbehandlungen ablehne. Dem Arzt kann ich überlassen, wie er das medizinisch erreicht.

Diese körperlichen und geistigen Zustände werden in der ACP ziemlich detailliert besprochen. Dazu ist eine intensive Gesprächsbegleitung notwendig, für die eine besondere Ausbildung gefordert wird (klientenzentrierte Gesprächsführung nach Carl Rogers). Diese Gesprächstechniken habe ich im Rahmen einer 3-jährigen Ausbildung zum heilkundlichen Psychotherapeuten ausgiebig erlernt und trainiert.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kann ich für Sie im Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de) registrieren.

Übergabe von Immobilien


Die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten kann viele Vorteile haben, z.B.

• erhebliche Reduzierung von Erbschaftsteuer,
• Schutz des Vermögens bei eigener Pflegebedürftigkeit,
• Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen oder die
• Ausstattung von Angehörigen mit notwendigem Startkapital.

Lassen Sie uns eine Übersicht entwickeln, wie sich Ihre Nachfolge

• bei gesetzlicher Erbfolge,
• bei testamentarischer Gestaltung und
• bei Schenkung durch vorweggenommene Erbfolge

entwickelt. So bekommen Sie eine belastbare Entscheidungsgrundlage, ob eine Immobilienübergabe zu Lebzeiten sinnvoll ist und welche Vorteile Ihnen dadurch entstehen.

Zu meinen Tätigkeiten in diesem Bereich gehören Themen wie:


  • die Planung und Erstellung von Schenkungsverträgen

  • Übergabeverträge (z.B. Immobilien)

  • Planung und Optimierung von Schenkungsteuer

  • Erstellung und Registrierung von Vorsorgevollmachtent

  • Planung und Erstellung von individuellen Patientenverfügungen (ACP)

  • Planung und Erstellung von Eheverträgen

  • einvernehmliche Ehescheidung

  • Volljährigen – Adoption


Kanzlei Springmann


  • Peter E. Springmann
    Münchener Str. 13
    85540 München – Haar

  • Telefon: +49 89 / 454 530-93
    Telefax: +49 89 / 454 530-94

  • info@kanzlei-springmann.de

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