Testamente & mehr

„Mit einem guten Testament lebt man länger, mit einem schlechten Testament stirbt man länger.“

„Mit einem guten Testament lebt man länger, mit einem schlechten Testament stirbt man länger.“

Behindertentestament

Gehört Ihrer Familie ein Mensch mit Behinderung an und Sie haben das Dilemma, dass er nichts erben darf? Wie können Sie ihn trotzdem begünstigen, ohne dass er Nachteile hat?

Ehegattentestament

Sie wollen Ihren Ehepartner versorgt wissen, aber ohne Testament erben auch die Kinder! Das Berliner Testament würde passen, soll aber steuerlich ungünstig sein und Pflichtteile auslösen?

Erbschaftsteuer

Wer Erbschaftsteuer zahlt, ist falsch beraten“ – vielleicht ist das etwas übertrieben. Aber es hat einen wahren Kern: wer nicht rechnet, weiß auch nicht, was er besser machen kann und wie er seiner Familie viel Geld sparen kann.

Testamente & mehr

Ein gutes Testament setzt Ihre Wünsche ohne jeden Kompromiss 1 zu 1 um. Ich helfe Ihnen, Ihre Ziele griffig zu bestimmen, verschiedene Möglichkeiten zu beleuchten und den Wortlaut dann rechtssicher zu formulieren.

Außerdem wollen Sie Ihr Vermögen für Ihre Angehörigen erhalten. Daher soll die Belastung durch Erbschaftsteuer und Pflichtteilsansprüche so gut wie möglich vermieden werden. Hierzu berechne ich Erbschaftsteuer und Pflichtteile und ermittle dann, welche zusätzlichen Möglichkeiten bestehen, die finanziellen Belastungen so gering wie möglich zu halten, idealerweise sogar ganz zu vermeiden.

Für besondere Fälle gibt es spezielle Lösungen. Hat ein naher Verwandter eine Behinderung, kann auf die Gestaltung des Behindertentestaments zurückgegriffen werden. Hat er Geldprobleme oder ist er überschuldet, kann an das sogenannte Bedürftigentestament gedacht werden. So gibt es für die verschiedensten Fälle besondere Gestaltungsmöglichkeiten wie z.B. das Ehegattentestament, Geschiedenen-Testament, Berliner Testament, Unternehmertestament, Pflegevergütungsvermächtnis und und und.

Nach dem Erbfall helfe ich Ihnen bei der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses, auch als Testamentsvollstrecker, wenn dies gewünscht ist.


Behindertentestament


Das behindertengerechte Testament begünstigt Ihre Familie in zweifacher Hinsicht: das Familienmitglied, welches eine Behinderung hat, weil es ihm einen Lebensstandard über dem Sozialhilfeniveau ermöglicht. Und es begünstigt die übrige Familie, weil Ihr Vermögen der Familie erhalten bleibt.

Wer Sozialleistungen bezieht und ein größeres Vermögen ohne Testament erbt, muss seine Erbschaft so lange einsetzen und selbst zahlen, bis sein Vermögen nahezu aufgebraucht ist. Meistens muss der Nachlass hierfür verbraucht, verwertet oder manchmal sogar versteigert werden.

Durch das Behindertentestament kann der Leistungsempfänger - bei richtiger Testamentsgestaltung - sowohl sein Erbe als auch die Sozialleistungen behalten.

Ehegattentestament


Mit einem Berliner Testament können Sie Ihren Ehepartner absichern, indem Sie ihn zum Alleinerben machen (1. Erbgang). Die Kinder erben erst am Schluss, wenn beide Elternteile verstorben sind (2. Erbgang).

Hierdurch entstehen Nachteile bei der Erbschaftsteuer. Im ersten Erbgang bleiben die Freibeträge der Kinder ungenutzt und im zweiten Erbgang unterliegt das gemeinsame Vermögen nun einem höheren Steuersatz. Diese Nachteile können z.B. durch Anordnung eines sog. Freibetragsvermächtnisses aber auch durch andere Maßnahmen umgangen werden. Sollte trotzdem noch Erbschaftsteuer anfallen, kann ergänzend über Schenkungen zu Lebzeiten nachgedacht werden.

Außerdem entstehen Nachteile durch die Pflichtteilsansprüche der Kinder. Diese können entweder durch einen Pflichtteilsverzicht ausgeschlossen oder in aller Regel durch eine Pflichtteilsstrafklausel vermieden werden.

Erbschaftsteuer


Durch sorgfältige Planung und Beratung kann die Erbschaftsteuer oft erheblich reduziert oder sogar ganz vermieden werden. Hier sind einige Strategien, die dabei helfen können, die Steuerlast zu minimieren und der Familie viel Geld zu sparen:

Nutzung von Freibeträgen
In Deutschland gibt es hohe Freibeträge für Ehepartner, Kinder und Enkelkinder. Diese sollten optimal ausgenutzt werden. Beispielsweise beträgt der Freibetrag für Ehegatten 500.000 € und für Kinder 400.000 €. Interessant kann auch die Adoption von entfernteren Verwandten sein.

Gestaltung von Testamenten
Durch geschickte Testamentsgestaltung kann die Steuerlast optimiert werden. Zum Beispiel kann die Aufnahme von Freibetrags- oder Nießbrauchsvermächtnissen, Generationensprünge etc. steuerliche Vorteile bieten.

Immobilien und Betriebsvermögen
Spezielle Regelungen für die Verschonung von Immobilien und Betriebsvermögen können genutzt werden. Beispielsweise gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Steuererleichterungen für selbstgenutzte Immobilien, die das Familienheim von der Besteuerung ausnehmen.

Schenkungen zu Lebzeiten
Durch Schenkungen kann Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen werden. Diese Schenkungen können alle zehn Jahre steuerfrei erfolgen, solange sie innerhalb der Freibeträge liegen. Denkbar sind auch Schenkungen über mehrere Ecken (Kettenschenkung), der Vorbehalt von Wohnrecht und Nießbrauch oder der Einbezug von Enkelkindern (Generationensprung). Auch die Vereinbarung eines Ehevertrages (Güterstandsschaukel) kann zu einer großen Steuerersparnis führen.

Ein paar Schwerpunkt meiner Tätigkeit sind:


  • die Planung und Erstellung von Testamenten

  • Behindertentestament (wenn ein Angehöriger von einer Behinderung betroffen ist)

  • Ehegattentestament

  • Berliner Testament

  • Bedürftigentestament (wenn ein Angehöriger insolvent ist)

  • Unternehmertestament (Nachfolge in Betriebe und Unternehmen)

  • Berechnung und Optimierung von Schenkung- und Erbschaftsteuer

  • Abwehr und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

  • Beantragung und Durchsetzung von Erbscheinen

  • Beratung bei Erbausschlagung

  • Testamentsvollstreckung

  • Verwaltung von Erbengemeinschaften

  • Nachlassauseinandersetzung


Kanzlei Springmann


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