Ein gutes Testament setzt Ihre Wünsche ohne jeden Kompromiss 1 zu 1 um. Ich helfe Ihnen, Ihre Ziele griffig zu bestimmen, verschiedene Möglichkeiten zu beleuchten und den Wortlaut dann rechtssicher zu formulieren.
Außerdem wollen Sie Ihr Vermögen für Ihre Angehörigen erhalten. Daher soll die Belastung durch Erbschaftsteuer und Pflichtteilsansprüche so gut wie möglich vermieden werden. Hierzu berechne ich Erbschaftsteuer und Pflichtteile und ermittle dann, welche zusätzlichen Möglichkeiten bestehen, die finanziellen Belastungen so gering wie möglich zu halten, idealerweise sogar ganz zu vermeiden.
Für besondere Fälle gibt es spezielle Lösungen. Hat ein naher Verwandter eine Behinderung, kann auf die Gestaltung des Behindertentestaments zurückgegriffen werden. Hat er Geldprobleme oder ist er überschuldet, kann an das sogenannte Bedürftigentestament gedacht werden. So gibt es für die verschiedensten Fälle besondere Gestaltungsmöglichkeiten wie z.B. das Ehegattentestament, Geschiedenen-Testament, Berliner Testament, Unternehmertestament, Pflegevergütungsvermächtnis und und und.
Nach dem Erbfall helfe ich Ihnen bei der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses, auch als Testamentsvollstrecker, wenn dies gewünscht ist.
Kanzlei Springmann