Auch langjährig getrennt lebende Ehegatten können zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. In der heutigen Zeit sind auch Formen des räumlich getrennten Zusammenlebens („living apart together“) üblich, ebenso wie getrenntes wirtschaften und das Führen getrennter Konten bei räumlich zusammenlebenden Eheleuten.

FG Münster 22.2.2017, 7 K 2441/15 E