Eheähnliche Lebensgemeinschaft
Viele Paare haben sich füreinander entschieden. Sie leben zusammen, planen ihre Zukunft gemeinsam und oft haben sie auch Kinder. Ein Trauschein kommt für sie aber nicht in Frage.
Die deutschen Gesetze halten sich meist raus: wer nicht heiraten will, bekommt auch keine „eheähnlichen“ Rechte. Im Alter oder im Versorgungsfall treten regelmäßig erhebliche Versorgungslücken auf. (mehr …)