Erbausschlagung
Hat jemand erfahren, dass er entweder aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder durch Testament oder Erbvertrag als Erbe berufen ist, muss er sich relativ schnell darüber schlüssig werden, ob er endgültig erben will oder nicht. Will er die Erbschaft nicht antreten, so muss er innerhalb kurzer Zeit die Erbausschlagung erklären.