Der Bundesrat hat am 14.10.16 ein „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartner in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ beschlossen (BR-Drucksache 505/16).

Nach der Gesetzesbegründung soll der Ehegatte, der der Bevollmächtigung widersprochen hat, diesen Widerspruch gegenüber den Erklärungsempfängern oder einer Vertrauensperson äußern. Das schränkt das Selbstbestimmungsrecht über Gebühr ein. Hat jemand keine Vertrauensperson und will er der Bevollmächtigung seines Ehegatten widersprechen, soll er dann ernstlich diesen Widerspruch sämtlichen Ärzten und Krankenhäusern gegenüber äußern müssen?