Die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten kann viele Vorteile haben, z.B.

  • erhebliche Reduzierung von Erbschaftsteuer,
  • Schutz des Vermögens bei eigener Pflegebedürftigkeit,
  • Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen oder die
  • Ausstattung von Angehörigen mit notwendigem Startkapital.

Vor der Übertragung von Vermögenswerten sollte immer abgeklärt werden, ob ich

  • auf mein Eigentum überhaupt verzichten kann, weil für mich ein Verkauf nicht mehr infrage kommt,
  • für mich und meinen Partner bestimmte Nutzungen vorbe-halten sollte wie Nießbrauch oder Wohnrecht,
  • Risiken beim Erwerber aus-schließen sollte durch den Vorbehalt bestimmter Rück-übertragungsrechte.

Bei Übertragung von Immobilien oder Unternehmen müssen zunächst der steuerliche Wert und dann Befreiungsmöglichkeiten von der Schenkungsteuer ermittelt werden.