In schwierigen Zeiten eigener Hilfslosigkeit sichern Vollmacht und Patientenverfügung Ihr grundrechtlich geschütztes Selbstbestimmungsrecht. Wem die vielen im Umlauf befindlichen Standardmuster zu allgemein und pauschal sind, helfe ich, die eigene individuelle Lösung umzusetzen. Dazu wurde das Advance Care Planning entwickelt. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, kontaktieren Sie mich. Vorab finden Sie hier ein paar erste Informationen
Wer kann für mich Entscheidungen treffen?
Mit Volljährigkeit, also ab dem 18. Geburtstag, kann kein Anderer mehr für mich Entscheidungen treffen. Das gilt für Ehepartner genauso wie für sonstige Angehörige, die weder mit Ärzten über mich verhandeln noch mitentscheiden können. Dies ist eine besondere Ausprägung unserer grundrechtlich geschützten Selbstbestimmung. Ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht für Ehepartner und Angehörige gibt es ausnahmsweise nur unter zwei (2) Voraussetzungen: entweder erteile ich ihnen Vorsorgevollmacht oder das Gericht bestellt sie als Betreuer.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit der Vorsorgevollmacht ermächtige ich die Person meines Vertrauens, für mich wichtige Entscheidungen zu treffen, wenn ich später geistig oder körperlich hilflos sein sollte. Damit wird ein gerichtliches Betreuungsverfahren überflüssig. Den Umfang der Vollmacht kann ich frei bestimmen. Sie sollte aber möglichst umfassend sein, damit meine Vertrauensperson dann auch alle denkbaren Angelegenheiten erledigen kann.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Wenn meine Vollmacht aus irgendeinem Grunde scheitert (Vertrauensperson und Ersatzperson stehen nicht zur Verfügung), muss das Gericht doch einen Betreuer bestellen. Mit der Betreuungsverfügung kann ich bereits jetzt anordnen, was der Betreuer für mich später zu tun hat. Meine Wünsche hinsichtlich der Lebensgestaltung sind für den Betreuer verbindlich.
Was ist eine Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung kann ich bereits heute im voraus Behandlungswünsche und/oder -verbote festlegen, wenn ich mich später dazu selbst nicht mehr äußern kann. Da dies schwierige Entscheidungen sind, die sich kaum auf einzelne Behandlungsmaßnahmen pauschalieren lassen, sind die gängigen Formulare oft nicht ausreichend. Hier lohnt es sich umzudenken. Einen völlig neuen Denkansatz bringt das Advance Care Planning.
Was ist Advance Care Planning (ACP)?
ACP ist eine erweiterte Vorsorgeplanung, die weniger maßnahmen-, sondern mehr ziel- und ergebnisorientiert an die eigenen Wünsche herangeht. Durch qualifizierte Gesprächsbegleitung wird eine persönliche Vorausverfügung geschaffen, die jetzt Grundlage für ein ergebnisorientiertes Dokument ist. Dazu werden in einem erst Schritt die Einstellung zu Leben, Tod und Krankheit ermittelt und in einem zweiten Schritt die daraus resultierenden Behandlungsziele festgelegt.
Wie werden meine Dokumente im Bedarfsfalle gefunden?
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Die Registrierung erledige ich für Sie online direkt beim Vorsorgeregister. Ihre Urkunden können dann jederzeit abgerufen werden.
Standardlösungen – gibt es nicht
Jede persönliche und familiäre Situation ist anders. Die vorgefertigten Formulare mit ihren Ankreuz – Möglichkeiten, bestimmte Standardmaßnahmen auszuwählen, können den individuellen Wunsch daher nur zufällig treffen. Wer Wert auf individuellen Schutz im Alter legt, kann kein Standard-Formular verwenden, sondern muss dann auch individuell planen: dazu ist Advance Care Planning geschaffen.