In schwierigen Zeiten eigener Hilfslosigkeit sichern Vollmacht und Patientenverfügung Ihr grundrechtlich geschütztes Selbstbestimmungsrecht. Wem die vielen im Umlauf befindlichen Standardmuster zu allgemein und pauschal sind, helfe ich, die eigene individuelle Lösung umzusetzen. Dazu wurde das Advance Care Planning entwickelt. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, kontaktieren Sie mich. Vorab finden Sie hier ein paar erste Informationen

Vorsorgevollmacht

Mit Volljährigkeit, also ab dem 18. Geburtstag, kann kein Anderer mehr für mich Entscheidungen treffen. Das gilt für Ehepartner genauso wie für sonstige Angehörige, die weder mit Ärzten über mich verhandeln noch mitentscheiden können. Dies ist eine besondere Ausprägung unserer grundrechtlich geschützten Selbstbestimmung. Ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht für Ehepartner und Angehörige gibt es ausnahmsweise nur unter zwei (2) Voraussetzungen: entweder erteile ich ihnen Vorsorgevollmacht oder das Gericht bestellt sie als Betreuer.

Mit der Vorsorgevollmacht ermögliche ich meiner Vertrauensperson, für mich zu handeln, wenn ich geistig oder körperlich nicht mehr kann. Damit wird ein amtliches Betreuungsverfahren überflüssig.

Inhaltlich sollte die Vollmacht so umassend sein wie möglich. Jede Einschränkung erschwert dem Bevollmächtigten die Arbeit und entwertet damit seine Vollmacht. Daher sollten auch weitere Ersatz-bevollmächtigte benannt werden.

Die gängigen Formulare sind mit ihrer multiple-choice Technik nur bedingt geeignet. Das Ankreuzverfahren birgt die Gefahr, dass nicht klar ist, wann das Kreuz gesetzt wurde und ob es noch von der Unterschrift gedeckt ist. Das macht die Vollmacht anfechtbar.

Wenn die Vollmacht auch Immobilien- und Bankgeschäfte erfassen soll, muss sie notariell beurkundet werden.

Die Vollmacht sollte auch über den Tod hinaus gehen, da bis zum Erhalt eines Erbscheins oft viel Zeit vergeht. Insbesondere sollte die Vollmacht auch den digitalen Nachlass erfassen, da dieser für die Erben oft nur schwer zugänglich ist.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Wenn meine Vollmacht aus irgendeinem Grunde scheitert (Vertrauensperson und Ersatzperson stehen nicht zur Verfügung), muss das Gericht doch einen Betreuer bestellen. Mit der Betreuungsverfügung kann ich bereits jetzt anordnen, was der Betreuer für mich später zu tun hat. Meine Wünsche hinsichtlich der Lebensgestaltung sind für den Betreuer verbindlich.

Was ist eine Patientenverfügung?

Bei der Patientenverfügung handelt es sich um Anweisungen an Arzt oder Pfleger, wie ich behandelt werden will und was für mich ausgeschlossen ist.

Die gängigen Formulare sind hierfür wenig aussagekräftig. Sie beziehen sich auf Behandlungsmaßnahmen, die ich als medizinischer Laie nicht beurteilen kann und von denen ich im Voraus erst recht nicht wissen kann, ob sie später überhaupt indiziert sind. Auch ein Arzt muss nach ausführlicher Anamnese seine Behandlungsmaßnahmen stets situationsbezogen aussuchen. Wie kann der Laie das im Vorfeld?

Was ist Advance Care Planning (ACP)?

Alternativ dazu wurde daher das Advance Care Planning (ACP) entwickelt, welches stattdessen zustandsbezogen fragt, wann ich nicht mehr kurativ. sondern palliativ behandelt werden will.

Die Entscheidung, bei welchem körperlichen oder geistigen Zustand ich weitere kurative Behandlungen ablehne, orientiert sich anhand der sieben Lebensbereiche des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Dadurch erhält der Arzt eine sehr deutliche Vorstellung, welche Behandlungsmaßnahme jetzt auszuwählen oder aber wegzulassen ist. Zur Erarbeitung dieser Entscheidung ist eine empathische Gesprächsbegleitung (nach Carl Rogers) über Fragen des Lebens, der Krankheit und des Todes notwendig. Dies dient der Einstimmung in die Fragen, wo und wann meine Lebensqualität endet und stattdessen palliative Sterbebegleitung gewünscht wird.

Wie werden meine Dokumente im Bedarfsfalle gefunden?

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Die Registrierung erledige ich für Sie online direkt beim Vorsorgeregister. Ihre Urkunden können dann jederzeit abgerufen werden.

Standardlösungen – gibt es nicht

Jede persönliche und familiäre Situation ist anders. Die vorgefertigten Formulare mit ihren Ankreuz – Möglichkeiten, bestimmte Standardmaßnahmen auszuwählen, können den individuellen Wunsch daher nur zufällig treffen. Wer Wert auf individuellen Schutz im Alter legt, kann kein Standard-Formular verwenden, sondern muss dann auch individuell planen: dazu ist Advance Care Planning geschaffen.