Testamente und letztwillige Verfügungen
Jeder wird überlegen, ob die gesetzliche Erbfolge seinen Vorstellungen über die Nachfolge entspricht. Dies mag dann nicht mehr der Fall sein, wenn man das Streitpotenzial einer Erbengemeinschaft kennt oder wenn man eine Zersplitterung des Nachlasses oder Verfügungsbeschränkungen vermeiden will. Grundlage der gewillkürten Erbfolge ist die Testierfreiheit, d. h. das Recht einer Person, nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu bestimmen, wie und an welche Person sein Vermögen nach seinem Tode übergehen soll. Dabei ist auch das Entstehen von Erbschaftsteuer im Blick zu behalten.
Welche Arten von Testamenten bzw. letztwilligen Verfügungen gibt es?
Wann liegt ein rechtsgültiges Testament vor?
Wie errichtet man ein handschriftliches Testament?
Wo hinterlege ich mein Testament?
Was ist ein notarielles Testament?
Was gilt beim Ehegattentestament?
Was ist ein „Berliner Testament“?
Was ist ein “Behindertentestament”?
Beim Behindertentestament wird die Erbeinsetzung so gestaltet, dass das Vermögen vor dem Zugriff des Staates und sonstiger Dritter geschützt ist und so dem Behinderten und später den verbleibenden Familienangehörigen erhalten bleibt. Weitere Informationen …