Geht ein erbrechtlicher Fall über die europäischen Grenzen hinweg, stellt sich die Frage, welches Erbrecht zur Anwendung kommt. Es könnte das Recht sein, welches der Erblasser für sich gewählt hat ( testamentarische Rechtswahlklausel). Es könnte aber auch das Recht des Landes sein, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt, oder das Recht des Ortes , an dem er zuletzt gewohnt hat oder auch das Recht des Ortes, an dem sich einzelne Nachlassgegenstände befinden. Um diese Frage zu klären, muss das Erbstatut ermittelt werden. Das Erbstatut bestimmt, welches (nationale) Erbrecht  in Ihrem Fall einschlägig ist.

Dabei hat jedes (Dritt-)Land seine eigenen Regeln, wie es das Erbstatut ermittelt. Diese Regeln besagen, welches nationale Erbrecht für den vorliegenden Erbfall gelten soll, daher nennt man sie auch Kollisionsnormen. Sie sagen nichts über den Inhalt des Erbrechts aus, sondern nur darüber, welches Landesrecht gilt. In allen diesen Fällen muss daher ein ortsansässiger Erbrechtsberater hinzugezogen werden.