Wird eine Vorsorgevollmacht künftig entbehrlich?

Der Bundesrat hat am 14.10.16 ein „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartner in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ beschlossen (BR-Drucksache 505/16).

Nach der Gesetzesbegründung soll der Ehegatte, der der Bevollmächtigung widersprochen hat, diesen Widerspruch gegenüber den Erklärungsempfängern oder einer Vertrauensperson äußern. Das schränkt das Selbstbestimmungsrecht über Gebühr ein. Hat jemand keine Vertrauensperson und will er der Bevollmächtigung seines Ehegatten widersprechen, soll er dann ernstlich diesen Widerspruch sämtlichen Ärzten und Krankenhäusern gegenüber äußern müssen?

Telefaxkopie als Vollmachtsurkunde?

Die Telefaxkopie einer Originalvollmacht ist keine Vollmachtsurkunde im Sinne des § 174 Satz 1 BGB.

BGH Urteil vom 10.10.2017, Az: XI ZR 457/16

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

In schwierigen Zeiten eigener Hilfslosigkeit sichern Vollmacht und Patientenverfügung Ihr grundrechtlich geschütztes Selbstbestimmungsrecht. Wem die vielen im Umlauf befindlichen Standardmuster zu allgemein und pauschal sind, helfe ich, die eigene individuelle Lösung umzusetzen. Dazu wurde das Advance Care Planning entwickelt. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, kontaktieren Sie mich. Vorab finden Sie hier ein paar erste Informationen

(mehr …)