Kein Zugriff des Sozialamts auf Rücklagen für Bestattungskosten

Das SG Gießen (25.7.17, S 18 SO 160/16) weist den Vermögenszugriff der Behörde zurück: Nach § 90 Abs. 1 SGB XII ist grundsätzlich das vollständige „verwertbare“ Vermögen einzusetzen. Rücklagen für Bestattungen können hiervon ausgenommen sein. Nach Ansicht des SG sind der K als Sozialhilfeempfängerin vorliegend mindestens 5.000 EUR für die Bestattungsvorsorge zusätzlich zum allgemeinen Schonbetrag von derzeit 2.600 EUR nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII dem Sozialhilfeempfänger zu belassen.

Entgelterhöhung des Heimträgers bei Änderung der Berechnungsgrundlage

Eine Entgelterhöhung des Unternehmers (Heimträger) bei Änderung der Berechnungsgrundlage nach § 9 WBVG bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Verbrauchers (Heimbewohner). Dies gilt auch gegenüber Verbrauchern, die Leistungen nach dem SGB XI oder SGB XII in Anspruch nehmen.

Eine davon abweichende Vereinbarung, die ein einseitiges Entgelterhöhungsrecht des Heimträgers vorsieht, ist gemäß § 16 WBVG unwirksam.

Die formularmäßige Vereinbarung eines einseitigen Entgelterhöhungsrechts des Heimträgers in Wohn- und Betreuungsverträgen benachteiligt den Verbraucher unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 , Abs. 2 BGB , da sie wesentlichen vertragsrechtlichen Grundsätzen widerspricht und dem Gesetzeszweck, den Heimbewohner als gleichberechtigten Verhandlungs- und Vertragspartner zu stärken, zuwiderläuft.

Urteil des BGH vom 12.05.2016, Az: III ZR 279/15

Erbschaftsteuer: teilweise Rückzahlung der Rentenversicherung nicht steuerpflichtig

Erhält ein Ehegatte vereinbarungsgemäß einen Teil des Einmalbeitrags, den er für eine vom anderen Ehegatten abgeschlossene Rentenversicherung gezahlt hatte, von dem Versicherungsunternehmen erstattet, weil der andere Ehegatte verstorben ist, bevor die geleisteten Rentenzahlungen die Höhe des Einmalbeitrags erreicht haben, unterliegt der Erstattungsbetrag nicht der Erbschaftsteuer.

BFH Urteil vom 18.09.2013, Az. II R 29/11

Streitwert einer Auskunftsklage

Der (Zuständigkeits- oder Rechtsmittel-)Streitwert einer Auskunftsklage richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse, das die klagende Partei an der Erteilung der Auskunft hat. Dieses ist nach § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu schätzen. Dabei bildet der Leistungsanspruch, zu dessen Durchsetzung die Auskunft benötigt wird, einen Anhaltspunkt.

BGH Beschluss vom 17.11.2015, Az: II ZB 28/14

Keine Steuerbefreiung bei Zuwendung eines Wohnrechts an den Ehegatten

Ein steuerbegünstigter Erwerb eines Familienheims i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG liegt nur vor, wenn der längerlebende Ehegatte von Todes wegen endgültig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer als Familienheim begünstigten Immobilie des vorverstorbenen Ehegatten erwirbt und diese zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt. Die von Todes wegen erfolgende Zuwendung eines dinglichen Wohnungsrechts an dem Familienheim erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung.

BFH Urteil 03.06.2014, II R 45/12