Zusammenveranlagung trotz räumlicher Trennung

Auch langjährig getrennt lebende Ehegatten können zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. In der heutigen Zeit sind auch Formen des räumlich getrennten Zusammenlebens („living apart together“) üblich, ebenso wie getrenntes wirtschaften und das Führen getrennter Konten bei räumlich zusammenlebenden Eheleuten.

FG Münster 22.2.2017, 7 K 2441/15 E

Zur Wirksamkeit von Eheverträgen

Ein Ehevertrag kann sich in einer Gesamtwürdigung nur dann als sittenwidrig und daher als insgesamt nichtig erweisen, wenn konkrete Feststellungen zu einer unterlegenen Verhandlungsposition des benachteiligten Ehegatten getroffen worden sind. Allein aus der Unausgewogenheit des Vertragsinhalts ergibt sich die Sittenwidrigkeit des gesamten Ehevertrages regelmäßig noch nicht.

Zur Anpassung des ehevertraglichen Ausschlusses von Unterhalt und Versorgungsausgleich an geänderte Verhältnisse im Rahmen der Ausübungskontrolle, wenn ein Ehegatte eine Erwerbsminderungsrente bezieht und ehebedingt entstandene Nachteile beim Aufbau seiner Versorgungsanwartschaften erlitten hat (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 6. Oktober 2004).

BGH, Urteil vom 31. Oktober 2012

XII ZR 129/10

Steuerpflichtiger Erwerb eines Anspruchs aus einer Direktversicherung

Der Erwerb eines Anspruchs aus einer vom Arbeitgeber zugunsten des Erblassers mit dessen Einverständnis abgeschlossenen Direktversicherung unterliegt der Erbschaftsteuer, wenn der Bezugsberechtigte nicht die persönlichen Voraussetzungen für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung des Erblassers erfüllt.

BFH Urteil vom 18.12.2013, Az. II R 55/12

Staatliche Gerichte haben Vorrang und Pflichtteilsrecht beschränkt Testierfreiheit

Das OLG München hat klargestellt, dass eine testamentarisch angeordnete Schiedsklausel dem Pflichtteilsberechtigten gegenüber keine Wirkung entfaltet. Trotz der Schiedsklausel ist der Weg zu den staatlichen Gerichten eröffnet. Das Pflichtteilrecht steht unter Grundrechtsschutz und beschränkt den Grundsatz der Testierfreiheit. Damit ist dem Erblasser jede Beschränkung des Pflichtteilsberechtigten in Bezug auf die Verfolgung und Durchsetzung des Rechts verwehrt ist.

OLG München Beschluss vom 25.10.17 (18 U 1202/17)

Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages

Es ist nach der sog. Kernbereichslehre zu prüfen, ob allein der Eingriff in den Kernbereich der Scheidungsfolgen zur Sittenwidrigkeit führt. Selbst wenn die ehevertraglichen Einzelregelungen zu den Scheidungsfolgen jeweils für sich genommen nicht den Vorwurf der Sittenwidrigkeit rechtfertigen, kann sich ein Ehevertrag aber bei einer Gesamtwürdigung als insgesamt sittenwidrig erweisen, wenn das Zusammenwirken aller in dem Vertrag enthaltenen Regelungen erkennbar auf die einseitige Benachteiligung eines Ehegatten abzielt.

BGH 15.3.17, XII ZB 109/16

Kein Zugriff des Sozialamts auf Rücklagen für Bestattungskosten

Das SG Gießen (25.7.17, S 18 SO 160/16) weist den Vermögenszugriff der Behörde zurück: Nach § 90 Abs. 1 SGB XII ist grundsätzlich das vollständige „verwertbare“ Vermögen einzusetzen. Rücklagen für Bestattungen können hiervon ausgenommen sein. Nach Ansicht des SG sind der K als Sozialhilfeempfängerin vorliegend mindestens 5.000 EUR für die Bestattungsvorsorge zusätzlich zum allgemeinen Schonbetrag von derzeit 2.600 EUR nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII dem Sozialhilfeempfänger zu belassen.