Seit 2012 können Testamente beim zentralen Register hinterlegt werden. Dazu muss das Testament beim örtlich zuständigen Nachlassgericht abgeliefert werden. Die Kosten hierfür betragen seit der Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes zum August 2014 nur noch pauschal 75 € – unabhängig von der Höhe des Vermögens.
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