Bei einer durch Behindertentestament auf den Betroffenen übertragenen Vorerbschaft und gleichzeitig angeordneter Testamentsvollstreckung wird der Testamentsvollstrecker durch die Festsetzung der Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betroffenen nicht in eigenen Rechten unmittelbar betroffen

Er ist deshalb weder am Vergütungsfestsetzungsverfahren zu beteiligen noch steht ihm gegen die abschließende Entscheidung ein Beschwerderecht zu.

BGH Beschluss vom 15.04.2015, Az: XII ZB 534/14