Patientenverfügung

Selbstbestimmung ist das Gegenteil von Fremdbestimmung – über mein eigenes Leben möchte ich auch in der letzten Lebensphase frei entscheiden.

Bei der Patientenverfügung handelt es sich um Anweisungen an Arzt oder Pfleger, wie ich behandelt werden will und was für mich ausgeschlossen ist.

Genügen mir Standardformulare?

Die gängigen Formulare der Patientenverfügung sind kaum aussagekräftig und sagen dem Arzt oder Pfleger wenig. Sie beziehen sich auf Behandlungsmaßnahmen, die ich als medizinischer Laie nicht beurteilen kann und von denen ich im Voraus erst recht nicht wissen kann, ob sie später überhaupt indiziert sind. Auch ein Arzt muss nach ausführlicher Anamnese seine Behandlungsmaßnahmen stets situationsbezogen aussuchen. Wie kann der Laie das im Vorfeld?

Gibt es bessere Methoden?

Alternativ dazu wurde das Advanced Care Planning (ACP) entwickelt, welches – im Gegensatz zum Standardverfahren – mehr zustandsbezogen festlegt,  wann ich nicht mehr kurativ, sondern wann ich stattdessen palliativ behandelt werden will. Das hat den Vorteil, dass ich bestimme, welchen körperlichen oder geistigen Zustand ich nicht zwanghaft verlängern will und der Arzt entscheidet, was dazu medizinisch veranlasst ist.

Was ist Advanced Care Planning?

Beim ACP wird erarbeitet, bei welchem körperlichen oder geistigen Zustand ich weitere Heil-Behandlungen ablehne. Die einzelnen zu besprechenden Zustände orientieren sich anhand der verschiedenen Lebensbereiche des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, § 14 SGB XI.  Dort wird beschrieben,  in welchen Lebensbereichen (Mobilität, kognitive und kommunikative Einschränkungen, Verhaltensweisen und psychische Probleme,  Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie, fehlende Alltagskompetenz, etc.) Einschränkungen bestehen können,  die ein Pflegeerfordernis ausmachen. Das ACP knüpft daran an und legt fest, bei welchem (prozentualen) Risiko für den einen oder anderen dort genannten Defizit meine Entscheidung gegen eine weitere Heilbehandlung (Kurativversorgung) und für die bestmögliche Erhaltung meiner Lebensqualität (Palliativversorgung) ausfällt. 

Zur Erarbeitung dieser Entscheidung ist die klientenzentrierte Gesprächsbegleitung nach Carl Rogers (durch Wertschätzung, Authentizität und Empathie) über Fragen des Lebens, der Krankheit und des Todes notwendig. Herr Springmann hat diese Gesprächstechnik im Rahmen seiner 3 jährigen Ausbildung zum heilkundlichen Psychotherapeuten ausgiebig trainiert. 

Wir erarbeiten mit Ihnen eine aussagekräftige Patientenverfügung  nach den neuesten Standards des ACP und registrieren sie  online im Vorsorgeregister.