Einige Anwälte werben mit „Online-Scheidungen“. Hört sich auch verlockend an, weil damit Begriffe wie „einfach, unkompliziert, kostengünstig, ohne Kontakt und Rosenkrieg“ assoziiert werden.

  • Was kann ich mir darunter vorstellen?
  • Gibt es so etwas überhaupt?
  • Welche Vorteile hat das?
  • Geht es wirklich schneller, einfacher und
  • vor allem billiger?

Gibt es das wirklich?

Die Werbung mit einer „Online-Scheidung“ ist falsch. Es werden alleine die Daten online abgefragt. Mehr nicht. Der Scheidungsprozess ist im Übrigen immer gleich.

Online-Scheidung ist nicht schneller

Die Dauer der Scheidung hängt immer und in allen Fällen davon ab,

  • was alles geregelt werden muss,
  • wie schnell sich die Parteien einigen können,
  • wie schnell das Gericht ist,
  • wie schnell der Rentenausgleich von den Trägern berechnet wird.

Auf diese Punkte hat der Rechtsanwalt keinen Einfluss.

Online-Scheidung ist nicht billiger

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ergibt sich aus dem Gesetz und ist für alle Rechtsanwälte gleich. Würde ein Rechtsanwalt weniger verlangen, verstieße er gegen die Berufsordnung.

Jede Scheidung erfordert den gleichen individuellen Zeitaufwand

Üblicherweise ist bei einer einvernehmlichen Scheidung nur ein einziger Gerichtstermin notwendig. Auch bei der sog. „Online-Scheidung“ muss der Gerichtstermin persönlich wahrgenommen werden.

Lediglich die Datenerhebung „online“ erspart dem Rechtsanwalt Porto und Zeit und dient damit seiner Gewinnmaximierung. Es als online Scheidung zu verkaufen, ist jedoch eine Irreführung.