• Sie wollen eine billige Scheidung?
  • Sie sind sich ohnehin über alles einig?
  • Ihr Fall ist ganz einfach?
  • Mit zwei Anwälten ist eine Eskalation vorprogrammiert?
  • Die Beratung beim Notar reicht aus?

Einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht!

Rechtsanwälte sind nach dem Gesetz Interessenvertreter und dürfen nur eine Seite vertreten. Wenn Einigkeit besteht, stellt der Anwalt den Scheidungsantrag im Namen einer Partei und die andere bleibt im Scheidungstermin ohne anwaltlichen Vertreter, was ohne weiteres möglich ist, solange sie keine eigenen Anträge stellen will.

Einigkeit …

… ist nur möglich, wenn man vollumfassend über den Sachverhalt und über die Rechtslage informiert und aufgeklärt ist. Aus diesem Grund sollte bei einer einvernehmlichen Scheidung immer noch eine zweite Meinung von der Partei eingeholt werden, die anwaltlich nicht vertreten ist.

Keine Scheidung ist unkompliziert!

Der Alltag zeigt, dass Laien die juristischen Folgen von Vereinbarungen in aller Regel falsch einschätzen. Fachkundige juristische Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht sollte daher selbstverständlich sein.

Die einvernehmliche Scheidung spart Kosten?

… zweifelsfrei, aber nur wenn dabei nicht unbedacht hohe Werte vergessen werden. Dann wäre die einvernehmliche Scheidung eine teure Scheidung. Die Zweitmeinung eines weiteren Anwalts ist sicher gut angelegtes Geld und beruhigt zudem das Gewissen, nichts Wichtiges übersehen zu haben.

Der Zweitanwalt eskaliert den Fall?

Eine Eskalation ist nur möglich, wenn grobe Diskrepanzen vorhanden sind, die vorher nicht erkannt wurden. In diesem Fall war es gut, die Zweitmeinung einzuholen und dann erneut – diesmal auf zutreffender Sach- und Rechtslage – zu entscheiden, ob Einvernehmen möglich ist. Wenn keine Diskrepanzen vorhanden sind, gibt es auch keine Eskalation.

Beratung und Beurkundung beim Notar reichen in aller Regel nicht aus

Der Notar ist kein Interessenvertreter und es gehört nicht zu seinen Aufgaben, für die Partei das Beste herauszuholen. Er bringt lediglich in juristische Form, was die Parteien inhaltlich vorgeben, klärt über die rechtlichen Konsequenzen dieses Inhalts auf und achtet auf deren rechtliche Wirksamkeit. So weist er seine Kunden z.B. darauf hin, dass für die steuerlichen Folgen eine Steuerberatung notwendig ist.