Einzahlungen auf ein „Oder-Konto“ oder „Oder-Depot“ sowie deren Auflösung zugunsten eines der Inhaber sind aus schenkungsteuerlicher Sicht problematisch. Führt dies zu Vermögensverschiebungen, halten Rechtsprechung und Finanzverwaltung eine Schenkung nach dem ersten Anschein für möglich. Sie stellen dabei aber auf die Gesamtumstände des Einzelfalls ab und lassen die Widerlegung des Anscheins zu. Dafür müssen aber überzeugende Nachweise erbracht werden.
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