Selbst wenn der Testamentsvollstrecker beim Behindertentestament im Rahmen einer Dauertestamentsvollstreckung den Nachlassgegenstand entgegen den Anordnungen des Erblassers pflichtwidrig zugunsten des Betroffenen freigibt, lässt dies dessen Mittellosigkeit nicht entfallen (Fortführung von Senatsbeschluss vom 1. Februar 2017 – XII ZB 299/15 -FamRZ 2017, 758).

BGH Beschluss vom 10.05.2017, Az: XII ZB 614/16