Peter E. Springmann – Ihr Anwalt für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Kanzlei für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Sie wollen, dass Ihre Erben keine Schwierigkeiten mit dem Nachlass haben: weder mit dem Inhalt und der Interpretation Ihres Testaments, noch mit dem Finanzamt oder etwaigen Pflichtteilsberechtigten? Ihr Testament soll eindeutig und klar sein, in allen Punkten einer etwaigen Überprüfung standhalten und in der Praxis leicht und einfach umzusetzen sein?

Dann sind Sie hier richtig: ich habe mich als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker (DVEV) auf den Schutz Ihres Vermögens spezialisiert.

Zum Vermögensschutz gehören aber auch die richtigen Vorsorgeurkunden wie zum Beispiel die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und der passende Ehevertrag.

Auch die rechtzeitige Übergabe einer Immobilie oder eines Unternehmens, die Schenkung „mit warmer Hand“, will organisiert, berechnet und richtig umgesetzt werden.

Sofern dazu ergänzende Fachkompetenzen (z.B. im Gesellschaftsecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht, ….) benötigt werden, stelle ich diese bei Bedarf und auf Wunsch innerhalb und außerhalb meiner Bürogemeinschaft gerne zur Verfügung.

Auf diese Weise bleiben ihre Kosten überschaubar und transparent. Bevor Ihnen Kosten entstehen, werden diese im Voraus besprochen und schriftlich vereinbart. So können keine unangenehmen Überraschungen auf Sie zukommen.

Testamente

Ein gutes Testament setzt Ihre Wünsche ohne jeden Kompromiss 1 zu 1 um. Ich helfe Ihnen, den rechtssicheren Wortlaut zu formulieren, gerade weil dies im „Dschungel“ der vielen Paragrafen und abweichenden Gerichtsurteile immer komplizierter wird.

Außerdem wollen Sie Ihr Vermögen für Ihre Angehörigen erhalten. Daher soll die Belastung durch Erbschaftsteuer und Pflichtteilsansprüche so gut wie möglich vermieden werden. Hierzu berechnen wir die Erbschaftsteuer und Pflichtteile und ermitteln dann, welche  Möglichkeiten bestehen, die finanziellen Belastungen so gering wie möglich zu halten, idealerweise sogar ganz zu vermeiden.

In besonderen Fällen gibt es spezielle Lösungen. Hat ein naher Verwandter eine Behinderung, kann auf die Gestaltung des Behindertentestaments zurückgegriffen werden. Hat er Geldprobleme oder ist er überschuldet, kann an das sogenannte Bedürftigentestament gedacht werden. So gibt es für die verschiedensten Fälle besondere Gestaltungsmöglichkeiten wie z.B. das Ehegattentestament, Geschiedenen-Testament, Berliner Testament, Unternehmertestament, Pflegevergütungsvermächtnis und und und.

Nach dem Erbfall helfe ich Ihnen bei der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses, auch als Testamentsvollstrecker, wenn dies gewünscht ist.

Lebzeitige Vorsorge

Wer sein Schicksal in der letzten Lebensphase nicht in fremde Hände legen will, braucht eine gute Vorsorgevollmacht, kein fotokopiertes Standardformular, welches für andere Fälle entwickelt und juristisch noch nicht richtig geprüft wurde. Die Vollmacht muss gefunden werden und funktionieren, wenn sie gebraucht wird. Ohne Vollmacht können Andere nicht für mich entscheiden (abgesehen vom eingeschränkten Ehegattennotvertretungsrecht).

Fast noch wichtiger ist die Patientenverfügung. Die wenigsten wissen, was sie im Notfall wirklich wollen und kreuzen auf dem Standardformular mehr oder weniger wahllos Maßnahmen an, die weder zur Situation passen noch von Ihnen wirklich gewollt waren. Daher hat die Standard-Patientenverfügung auch für Ärzte wenig Aussagekraft. Stattdessen gibt es zwischenzeitlich neuere Methoden, ein wirklich individuelles Dokument nach dem Model des Advanced Care Planning zu schaffen. Wenn Sie Interesse haben, fragen Sie nach. 

Ich helfe Ihnen gerne, Ihre Lösung passgenau umzusetzen.

Kontakt

RA Peter E. Springmann
Fachanwalt für Erbrecht
Testamentsvollstrecker (DVEV)
Münchener Straße 13
85540 München-Haar
Tel. +49 89 454530-93
Fax +49 89 454530-94
info@kanzlei-springmann.de

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